Ausbruchhemmung, Vandalismusschutz, Schutz gegen Suizid und Feuer

Für die Überprüfung der ausbruchhemmenden Eigenschaften der Produkte gibt es keine eigenständige Norm. Um trotzdem eine zuverlässige Sicherheit zu gewährleisten, prüfen wir unsere ausbruchhemmenden Türen, Fenster und Gitter gemäß DIN EN 1627-1630 von der Außenseite (gegen Einbruch- oder Befreiungsversuche von außen) und zusätzlich von der Rauminnenseite (zellenseitig, gegen Ausbruchversuche des Insassen/Patienten).

Der hohe Einbruch- und Ausbruchschutz, der durch die massive und robuste Konstruktion gewährleistet wird, sorgt zusätzlich für einen enormen Vandalismusschutz.

Unsere ausbruchhemmenden Produkte bieten weiterhin keinen Ansatz für Verletzungen oder Suizidversuche.
So sind z.B. die Flügelprofile und Glasleiten unseres METAS® Haftraumfenster gerundet und flächenbündig, die Beschläge verdeckt eingebaut und auf einen Fenstergriff wird verzichtet. Weiterhin wurde unsere Haftraumtür nach den Richtlinien für Haftraumtüren des Landes Sachsen-Anhalt geprüft.

Die Stahltür Serie S4 sowie die Tür der Serie SECUFIRE® schützen zusätzlich gegen Feuer und Rauch (EI90/T90 bzw. EI45/T30, S200). Sie sind optimal z.B. für Flurabschlüsse in der JVA einzusetzen. Selbstverständlich sind die Türen mit den für den Justizvollzug und die Forensik vorgeschriebenen Haftraumschlössern getestet worden.

Unsere ausbruchhemmenden Produkte:

  • Haftraumtüren
  • Stahltür
  • METAS® Zellenfenster
  • SECUFIRE® Flurtüren
  • OXIR® Gitter

 

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